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Zuzahlungsbefreiung für Medikamente
Antrag bis Dezember einreichen
Für jedes verschreibungspflichtige Medikament zahlt der Patient in der Apotheke eine Zuzahlung. In manchen Fällen ist es möglich, sich von diesen Zahlungen befreien zu lassen. Der Antrag dafür wird immer für das kommende Jahr gestellt werden, für 2014 endet die Frist Ende Dezember.
Zuzahlungen zu Medikamenten
Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenkasse. Allerdings wird für jedes verschriebene Arzneimittel eine Zuzahlung in der Apotheke fällig. Diese beläuft sich auf zehn Prozent des Arzneimittelpreises und beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Befreiung bei Krankenkasse rechtzeitig beantragen
Versicherte, bei denen dieser Wert überstiegen ist, können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Wird diese genehmigt, zahlt der Patient den errechneten Eigenbetrag am Anfang des Jahres und muss dann in der Apotheke nichts mehr zuzahlen. Der Antrag für das Jahr 2014 sollte bis Ende Dezember bei der Krankenkasse eingehen. Jede Befreiung gilt immer nur für ein Jahr. Wer bereits eine besitzt, muss diese erneuern lassen.